Bayerisches Polizeiaufgabengesetz wird verschärft 1

Über 100 Seiten fasst der neue Entwurf zur Ausweitung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes. Ein Gesetz, das die Polizei mit mehr Befugnissen ausstatten soll – auf Kosten der Freiheitsrechte eines jeden Einzelnen. Es reiht sich damit ein in eine Kette an Maßnahmen zum Ausbau des bayerischen Repressionsapparates.

Am 19. Juli 2017 verabschiedete der bayerische Landtag das Gefährdergesetz. Skurriler Name, verheerende Folgen. Mit dem Gefährdergesetz wird es ermöglicht, sogenannten Gefährdern elektronische Fußfesseln anzulegen. Und dafür müssen diese „Gefährder“ nicht einmal etwas gemacht haben. Es reicht eine polizeilich festgestellte „drohende Gefahr“. Mit Hilfe dieser Argumentationslogik der „drohenden Gefahr“ wurde auch die Präventivhaft erweitert. War diese vormals auf höchstens 14 Tage befristet, so kann nun das Gericht alle 3 Monate entscheiden, ob die Haft verlängert werden soll. Theoretisch kann also Jede und Jeder von uns bis ans Lebensende eingesperrt werden – ohne etwas getan zu haben.

Und als ob das noch nicht genug wäre, plant nun die CSU eine Erneuerung des Polizeiaufgabengesetzes. Letzte Woche stellte Innenminister Joachim Herrmann den Entwurf im Landtag vor. Ich habe mich mit dem Nürnberger Rechtsanwalt Yunus Ziyal vom Republikanischen Anwaltsverein über den Gesetzesentwurf und seine Folgen unterhalten.

here we go  
AutorIn: Volker Hörig | Format: MPEG-1 Layer 3 | Dauer: 9:53 Minuten

 

Anmeldung

Auf Sendung

Jetzt On Air:
Radio-Gays - Das queere Magazin
Ab 22:00:
Art, Pop & Roll - advanced music for advanced listeners