Bundesregierung sägt an der Prozesskostenhilfe für Geringverdienende
- Info zum Beitrag
- Kategorie: Politik
- Sendeplatz: Stoffwechsel
- Montag, 10 December 2012
- AutorIn: Tobias Lindemann
Wer über ein geringes Einkommen verfügt hat in Deutschland ein Recht auf staatliche Hilfe bei Gerichtsprozessen und juristischen Beratungen. Die Bundesregierung will dieses Recht mit einer Gesetzesinitiative weiter einschränken. Protest dagegen regt sich bei der Erwerbsloseninitiative der Gewerkschaft ver.di.
Wenn man in Deutschland vor Gericht zieht oder vor Gericht zitiert wird, dann ist die juristische Begleitung und Beratung eine teure Angelegenheit. Damit auch ärmere Menschen sich das leisten können, gibt es das sogenannte „Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht“, also eine gesetzlich festgelegte Unterstützung in solchen Fällen. Doch genau diese will die Bundesregierung nun weiter einschränken, ein entsprechender Gesetzesentwurf soll im Februar im Bundestag beraten werden. Die Gewerkschaft ver.di will sich das nicht bieten lassen und ruft zu einer Unterschriftenaktion auf. Dazu sprach ich mit Bernhard Jirku, er ist Bereichsleiter für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik bei der ver.di Bundesverwaltung.
here we go
AutorIn: Tobias Lindemann | Format: | Dauer: Minuten |
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Hier der Link zur Aktion auf der ver.di-Homepage
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