EU-Urteil: Honig muss frei von Gentechnik sein

Honig darf auch nicht geringste Mengen von gentechnisch verändertem Pollen beinhalten. So urteilte gestern der  EU-Gerichtshof. Bienen können aber nicht zwischen Gen- und Nicht-Gen-Pflanzen unterscheiden, und so setzt das EU-Urteil die Hürden für Gentechnik hoch.

"Verleiht Genmais keine Flügel". Mit diesem Spruch wehren sich ImkerInnen gegen den Anbau von Genpflanzen. Schließlich sammeln Bienen ihre Nahrung wo sie wollen, aber so kommen eben immer wieder Gentech-Spuren in den Honig.
Dem will der EU-Gerichtshof einen Riegel vorschieben. Er hat gestern entschieden, dass Honig, der auch nur geringe Mengen an gentechnisch veränderten Pollen enthält, ohne neue Zulassung nicht mehr verkauft werden darf.
Doch: Wie einer Biene sagen, dass sie nicht zu Genpflanzen fliegen darf? Geht nicht, und deshalb hat das gestrige Urteil weitreichende Konsequenzen.
Geklagt hatte der Hobby-Imker Karl Heinz Bablok. Er ließ seinen Honig untersuchen, da der Freistaat Bayern zwei Kilometer von seinen Bienenstöcken entfernt Mais der genetisch veränderten Sorte Mon810 angebaut hatte. Und siehe da: in Babloks Honig waren Spuren des gentechnisch veränderten Blütenstaubs drin.
Mehr zum Urteil nun im Gespräch mit dem Biologen Christof Potthoff von der Initiative 'Gen-ethisches Netzwerk'. Er hat Politikwissenschaft studiert und ist beim 'Gen-ethisches Netzwerk' zuständig für Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion.

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Mehr Infos rund um die Kritik an der Gentechnik findet ihr unter:
www.gen-ethisches-netzwerk.de

 

 

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