Prozess gg. Rote Zora

Die "Rote Zora" verstand sich immer als militanter Teil der links-autonomen FrauenLesbenbewegung. Ohne die zu Beginn der 70er Jahre erstarkenden autonomen und feministischen Widerstandsbewegungen ist auch die Entstehung der "Roten Zora" nicht vorstellbar. Sie kämpfte gegen die Unterdrückung und Ausbeutung von Frauen und bekannte sich zu 45 Sprengstoff- und Brandanschlägen auf verschiedenste Einrichtungen. Als erste Aktion gilt der Sprengstoffanschlag der "Frauen der Revolutionären Zelle" auf das Bundesverfassungsgericht 1975 (im Zusammenhang mit dem breiten Frauenkampf zur Abschaffung des §218), als letzte Aktion der Sprengstoffanschlag 1995 auf die Lürssen-Werft in Solidarität mit dem kurdischen Frauenwiderstand gegen die Repression des türkischen Staates.

Zwei Jahrzehnte sind vergangen seit den Anschlägen, doch jetzt wird einer früheren Aktivistin der "Roten Zora" der Prozess gemacht. Die »Rote Zora« war als autonome Frauengruppe der »Revolutionären Zellen« bis 1995 aktiv. Sie knüpfte insbesondere an frauenspezifische Themen an, in den Jahren 1985 und 1986 verstärkt auch an die Thematik Gentechnologie und Reproduktionsmedizin.

Vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin begann am 11. April 2007 die Verhandlung gegen Adrienne Gerhäuser, ein Tag später wurde der Prozess fortgesetzt. Frau Gerhäuser hatte sich vor kurzem gestellt und die Mitwirkung an zwei versuchten Sprengstoffanschlägen zugegeben: 1986 auf ein Gentechnikzentrum und 1987 auf die Bekleidungsfirma Adler - in Solidarität mit den gerade streikenden Adler-Arbeiterinnen in Südkorea.

Generalbundesanwältin Monika Harms wirft Adrienne Gerhäuser Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchtes Herbeiführen eines Sprengstoffanschlags in zwei Fällen vor.

Über den Prozess sprach Heike Demmel mit Gerhäusers Rechtsanwältin Edith Lunnebach.

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