Unterstützung der Yogyakarta-Prinzipien im Bundestag abgelehnt

Intersexuelle Menschen werden vielfach diskriminiert. Ein Antrag der Grünen diesbezüglich im Bundestag wird unser zweites Thema sein.

 

Am 18.06.2008 stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag an die Bundesregierung, die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen weltweit sicherzustellen und die Yogyakarta-Prinzipien zu unterstützen.

Der deutsche Bundestag traf sich am 5. März 2009 und folgte der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, nämlich den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen.

Was das für intergeschlechtliche Menschen bedeutet, darüber hat Kai Noah Schirmer vom Transgenderradio in Berlin mit Ins A. Kromminga von der IVIM (Internationale Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen) gesprochen.

 

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AutorIn: Andrea Nehr | Format: | Dauer: Minuten

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