Der Anfang vom Ende des "geistigen Eigentums"?

28Getreu dem Urheberrecht möchte der Komponist Johannes Kreidler alle 70.200 Fremdzitate in seinem Musikstück der GEMA melden. Die aber behauptet plötzlich, dass "nur erkennbare Tonfolgen" urheberrechtlich geschützt seien. Ausdrücklich betont sonst aber immer die GEMA stets, dass jedes Sample eines anderen Musikstücks bei der Anmeldung stets angegeben werden muss. Dabei kommt es nicht auf die Länge an. Schon kleinste Klangpartikel sind urheberrechtlich geschützt und somit das "geistige Eigentum" eines anderen.

Johannes Kreidler wollte es genau wissen und kreierte mittels digitaler Hilfe ein 33 Sekunden langes Stück mit über 70.200 Tonzitaten anderer Werke. Eine korrekte Anmeldung benötigt demnach auch mindestens genauso viele Formulare. Die hat er nun päckchenweise mit einem Kleinlaster der GEMA vorgefahren. Wie die darauf reagierte, erzählt uns nun der junge Komponist im Interview mit Manuel Christa.

 

Eine ausführliche Dokumentation zur Aktion findet ihr auf der Webseite des Künstlers unter www.kreidler-net.de 

 

Vorabbericht hier .

Bilder der Aktion hier .

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