Der
Onlineshop von simonym.com bietet registrierte und freigeschaltete
SIM-Karten an. Daraufhin wurden die Betreiber von Anwälten des
Mobilfunkriesen T-Mobile abgemahnt um den Vertrieb umgehend
einzustellen. Laut dem Konzern würde die
fehlende Weitergabe der Nutzerdaten bereits freigeschalteter
SIM-Karten gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen,
wonach jeder Besitzerwechsel einer Prepaidkarte vom Betreiber
genehmigt werden müsste. Außerdem wirft der rosa Riese der
kleinen Berliner Firma Förderung
von „missbräuchliches
Verhalten, von belästigenden Telefonanrufen bis hin zur
Vorbereitung terroristischer Handlungen“
vor. Welchen Grund soll man auch sonst haben, um beim telefonieren
anonym sein zu wollen? Für einen Rechtsstreit fehlen den
Berlinernvon simonym aber das nötige Geld, nicht zuletzt auch
deswegen, weil der Verkauf von gebrauchten Prepaidkarte weder
besonders exklusiv noch lukrativ ist. Über den Fall, der
Modellcharakter haben dürfte, sprach Manuel Christa mit
Daniel von simonym.