Bayern: Einlenken mit "Psychisch-Kranken-Hilfe Gesetz"?

Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz für Bayern. Eine Nürnberger Initiative will ein  Gesetz zur Hilfe und zum Schutz psychisch kranker Menschen vor ungerechtfertigten Zwangsmaßnahmen anstoßen.

Wer in Bayern in die Notsituation einer psychischen Krise kommt,
findet kaum und schwer Soforthilfe um diese selbstbestimmt zu überstehen.

Schlimmstenfalls droht den Betroffenen dann  - Kraft des veralteten polizeilichen "Unterbringungsgesetzes" von 1952 bzw. 1992   -  die zwangsweise Unterbringung in der Psychiatrie wo sie weitere Zwangsmassnahmen befürchten müssen.

here we go  
AutorIn: Harry Balogh | Format: | Dauer: Minuten




Ein Nürnberger Arbeitskreis der psychosozialen Arbeitsgemeinschaft unter Federführung von Krisendienstleiter Heiner Dehner, ergreift nun die Initiative zur Schaffung eines Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetztes für Bayern.
Harry Balogh befragte dazu die stellvertretende Leiterin des Nürnberger Gesundheitsamtes, Dr. Katja Günther.

 

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